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04.06.2025
Bereich: Johannesbad Gruppe

Johannesbad stellt Mitgliedsantrag beim Zweckverband, um die regionale Zusammenarbeit zu stärken


Bad Füssing, 4. Juni 2025. Zur Beilegung der rechtlichen Auseinandersetzung im Thermenstreit beantragt die Johannesbad Gruppe, dem Zweckverband Bad Füssing beizutreten.

Um den Rechtsstreit mit dem Freistaat Bayern in beiderseitigem Interesse abzukürzen, hat die Johannesbad Gruppe einen Antrag auf Mitgliedschaft beim Zweckverband Bad Füssing gestellt. Dessen Zweck ist die Erschließung des Thermalwassers und der Betrieb von Heilthermen. Bisherige Mitglieder sind die Gemeinde Bad Füssing, der Bezirk Niederbayern und der Landkreis Passau. Das Gesetz sieht jedoch ausdrücklich die Möglichkeit vor, dass sich auch Private im Sinne einer sogenannten „Public-Private Partnership“ an Zweckverbänden beteiligen können.

„Seit der Erbohrung unserer Johannesquelle 1964 durch meine Großeltern fördern wir ununterbrochen das Thermalwasser, um dieses in der Johannesbad Therme für die breite Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen“, sagt Markus Zwick, Vorstandsvorsitzender der Johannesbad Gruppe. „Eine engere Kooperation mit dem Zweckverband scheint mir daher mehr als sinnvoll.“

Die Johannesbad Gruppe will künftig als gleichberechtigtes Mitglied an dem Zweckverband mitwirken. Diese übergreifende Kooperation der Heil- und Thermalbäder hat initial der Bezirk Niederbayern angestoßen. „Ich bin überzeugt, dass die Thermenregion künftig in ihrer Bedeutung weiter steigen wird“, sagt Markus Zwick. „Wir sind gerne bereit, unsere Erfahrung der letzten 60 Jahre bei der strategischen Neuausrichtung der Kompetenzzentren der öffentlichen Hand einzubringen und unsere schöne Region auf diese Weise weiter voranzubringen.“

Jahrelange Auseinandersetzung um Subventionspraxis

Anlass des Thermenstreits ist die unterschiedliche, wettbewerbsfeindliche Behandlung privater und öffentlicher Thermen durch die staatliche und kommunale Verwaltung. Seit 2021 dreht sich die Auseinandersetzung um die Frage, inwieweit die Subventionspraxis des Bezirks Niederbayern wettbewerbswidrig ist.

Der Prozessvertreter des Bezirks Niederbayern hatte vor dem Verwaltungsgericht Regensburg eingewandt, dass das Johannesbad nicht Mitglied des Zweckverbands und nur deshalb kommunalrechtlich von einer Förderung ausgeschlossen sei. Durch den Eintritt der Johannesbad Gruppe in den Bäderzweckverband könnte der Thermenstreit beigelegt werden. „Sollte unser Antrag bewilligt werden, könnten wir uns gemeinsam auf wichtige strategische Themen stürzen und gleichzeitig die unternehmerfeindliche Subventionspraxis beheben“, so Zwick.

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Der Thermenstreit im Überblick: 

  • Mai 2021: Die Johannesbad Gruppe reicht beim Verwaltungsgericht Regensburg Klage gegen die Subventionspraxis des Bezirks Niederbayerns für die fünf bezirkseigenen Thermen ein.
  • In Folge der Klage hat sich der Bezirk Niederbayern an die Europäische Kommission gewandt und um Stellungnahme gebeten.
  • Im Dezember 2022 hat die EU-Kommission den Bezirk in ihrer Stellungnahme erinnert, dass er bei Umlagezahlungen zur Einhaltung des Unionsrechts verpflichtet sei.
  • Am 4. Oktober 2023 wurde von der Bayerischen Staatsregierung ein Runder Tisch“ unter Beteiligung des Wirtschafts-, Landwirtschafts- und Finanzministerium initiiert. Ziel war die außergerichtliche, einvernehmliche Beilegung des Thermenstreits.
  • Die Johannesbad Gruppe erklärt den Schlichtungsversuch als gescheitert und hat am 9. April 2025 das Verwaltungsgericht Regensburg zur Wiederaufnahme des Verfahrens gegen den Freistaat Bayern gebeten.
  • 28. Mai 2025: Die Johannesbad Reha-Kliniken GmbH & Co. KG hat an den Vorsitzenden des Zweckverbands Bad Füssing, Dr. Olaf Heinrich, einen Beitrittsantrag gestellt.

 

 

Markus Zwick, CEO Johannesbad Gruppe

Möchte die 60-jährige Thermen-Erfahrung der Johannesbad Gruppe in den Zweckverband Bad Füssing einbringen: Markus Zwick, Thermenbetreiber in dritter Generation und Vorstandsvorsitzender der Johannesbad Gruppe (Credit: Johannesbad Gruppe)


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