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Johannesbad Therme Luftaufnahme am Abend
Therme Bad Füssing
Janine Simbürger
Bereich:Bäderwelten, Unternehmen

Johannesbad stellt Aufnahmeantrag beim Zweckverband, um die regionale Zusammenarbeit zu stärken

Bad Füssing, 2. Juni 2025. Zur Beilegung der rechtlichen Auseinandersetzung im Thermenstreit beantragt die Johannesbad Gruppe, dem Zweckverband Bad Füssing beizutreten. 

Um den Rechtsstreit mit dem Freistaat Bayern in beiderseitigem Interesse abzukürzen, hat die Johannesbad Gruppe einen Antrag auf Mitgliedschaft beim Zweckverband Bad Füssing gestellt. Dessen Zweck ist die Erschließung des Thermalwassers und der Betrieb von Heilthermen. Bisherige Mitglieder sind die Gemeinde Bad Füssing, der Bezirk Niederbayern und der Landkreis Passau. Das Gesetz sieht jedoch ausdrücklich die Möglichkeit vor, dass sich auch Private im Sinne einer sogenannten „Public-Private Partnership“ an Zweckverbänden beteiligen können. 

Johannesbadgruppe wünscht Mitgliedschaft

„Seit der Erbohrung unserer Johannesquelle 1964 durch meine Großeltern fördern wir ununterbrochen das Thermalwasser, um dieses in der Johannesbad Therme für die breite Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen“, sagt Markus Zwick, Vorstandvorsitzender der Johannesbad Gruppe. „Eine engere Kooperation mit dem Zweckverband scheint mir daher mehr als sinnvoll.“ Die Johannesbad Gruppe will künftig als gleichberechtigtes Mitglied an diesem Zweckverband mitwirken. Diese übergreifende Kooperation der Heil- und Thermalbäder hat initial der Bezirk Niederbayern angestoßen. „Ich bin überzeugt, dass die Thermenregion künftig in ihrer Bedeutung weiter steigen wird“, sagt Markus Zwick. "Wir sind gerne bereit, unsere Erfahrung der letzten 60 Jahre bei der strategischen Neuausrichtung der Kompetenzzentren der öffentlichen Hand einzubringen und unsere schöne Region auf diese Weise weiter voranzubringen.“ 

Jahrelange Auseinandersetzung um Subventionspraxis

Anlass des Thermenstreitsist die unterschiedliche, wettbewerbsfeindliche Behandlung privater und öffentlicher Thermen durch die staatliche und kommunale Verwaltung. Seit 2021 dreht sich die Auseinandersetzung um die Frage, inwieweit die Subventionspraxis des Bezirks Niederbayern wettbewerbswidrig ist. Der Prozessvertreter des Bezirks Niederbayern hatte vor dem Verwaltungsgericht Regensburg eingewandt, dass das Johannesbad nicht Mitglied des Zweckverbands und nur deshalb kommunalrechtlich von einer Förderung ausgeschlossen sei. Durch den Eintritt der Johannesbad Gruppe in den Bäderzweckverbandkönnte der Thermenstreit beigelegt werden. „Sollte unser Antrag bewilligt werden, könnten wir uns gemeinsam auf wichtige strategische Themen stürzen und gleichzeitig die unternehmerfeindliche Subventionspraxis beheben“, so Zwick.

 

Janine Simbürger

Johannesbad Holding SE Co. KG
Hans-Loher-Str. 32
94099 Ruhstorf an der Rott