Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte und zum Schutz der Umwelt
Wir sind uns unserer Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte und zum Schutz der Umwelt bewusst und arbeiten kontinuierlich daran, dieser Verantwortung bestmöglich nachzukommen.
Diese Grundsatzerklärung beschreibt die wesentlichen Schritte und Maßnahmen, die wir ergreifen, um potenzielle menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken im Bereich unserer eigenen Geschäftstätigkeit sowie entlang unserer Lieferkette zu erfassen und zu vermeiden. Sie setzt damit die Anforderungen des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (nachfolgend »LkSG«) um.
Wir bekennen uns zu den internationalen Prinzipien hinsichtlich des Schutzes von Menschenrechten und Umwelt, die ihren Niederschlag in § 2 Abs. 2 und 3 LkSG gefunden haben. Dies umfasst insbesondere:
- Einhaltung des Verbots von Sklaverei, Kinder- und Zwangsarbeit
- Einhaltung der Bestimmungen zu Arbeitsschutz und Arbeitszeiten
- Anerkennung des Rechts aller Mitarbeitenden, Arbeitnehmervertretungen zu bilden, zu streiken und Kollektivverhandlungen zu führen
- Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden frei von jeglicher Diskriminierung
- Gewährung eines angemessenen Lohns, mindestens in Höhe des nach dem anwendbaren Recht festgelegten Mindestlohns
- Einhaltung des Verbots zur Herbeiführung einer schädlichen Bodenveränderung, Gewässerverunreinigung, Luftverunreinigung, schädlichen Lärmemission oder eines übermäßigen Wasserverbrauchs
- Einhaltung des Verbots der widerrechtlichen Zwangsräumung oder eines Entzugs von Land, Wäldern und Gewässern
- Einhaltung des Verbots zur Nutzung von privaten und öffentlichen Sicherheitskräften, wenn hierdurch ein Verstoß gegen Menschenrechte droht
- Einhaltung des Verbots, die Menschenrechte durch sonstige Verhaltensweisen in besonders schwerwiegender Weise zu beeinträchtigen
- Einhaltung des Verbots zur Herstellung von mit Quecksilber versetzten Produkten sowie der Verwendung von Quecksilber und Quecksilberverbindungen bei Herstellungsprozessen sowie einer unzulässigen Behandlung von Quecksilberabfällen
- Einhaltung des Verbots der Produktion und Verwendung verbotener Chemikalien
- Einhaltung des Verbots der nicht umweltgerechten Handhabung, Sammlung, Lagerung und Entsorgung von Abfällen sowie der unzulässigen Ausfuhr und Einfuhr gefährlicher Abfälle
Risikoanalyse
Wir führen angemessene Risikoanalysen in Bezug auf die Menschenrechte und unsere umweltbezogenen Pflichten in unserem eigenen Geschäftsbereich und unserer Lieferkette durch, um potenzielle und tatsächliche negative Auswirkungen rechtzeitig identifizieren, bewerten und verhindern zu können.
In unserem eigenen Geschäftsbereich erfolgt die Identifizierung und Bewertung von Risiken durch die zuständigen Fachabteilungen im Rahmen des internen Risikomanagements. Dabei erfolgt eine Bewertung der Risiken nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß unter Berücksichtigung bereits implementierter Maßnahmen.
Die Risikoanalyse entlang unserer Lieferkette erfolgt anhand einer strukturierten Analyse unserer unmittelbaren Zulieferer durch den strategischen Einkauf. Diese Risikoanalyse basiert auf einer Bewertung im Hinblick auf das Herkunftsland der unmittelbaren Zulieferer, die Warengruppe der gelieferten Produkte sowie der Wesentlichkeit des Lieferanten für unsere eigene Geschäftstätigkeit. Die gewonnenen Ergebnisse werden auf ihre Plausibilität hin geprüft. Außerdem erfolgt über das uns zur Verfügung stehende Netzwerk eine stichprobenhafte Überprüfung der Bewertung. Ergibt die Risikoanalyse ein erhöhtes menschenrechtliches oder umweltbezogenes Risiko, werden betroffene Zulieferer einer tiefergehenden Prüfung unterzogen und – falls erforderlich – angemessene Abhilfe- und Präventionsmaßnahmen ergriffen.
Präventions- und Abhilfemaßnahmen
Wir erkennen an, dass ein umfassender Schutz der Menschenrechte nur dann gewährleistet ist, wenn menschenrechtliche Risiken jeglicher Art nicht nur verfolgt, sondern bereits vor ihrer Entstehung durch präventive Maßnahmen vermieden werden. Bei Entdeckung eines menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Verstoßes ergreifen wir umgehend angemessene Abhilfemaßnahmen.
In unserer eigenen Geschäftstätigkeit legen wir für identifizierte Risiken entsprechende Maßnahmen zur Minimierung der Eintrittswahrscheinlichkeit und/oder des Schadensausmaßes fest. Im Falle eines Verstoßes leiten wir umgehend die erforderlichen Abhilfemaßnahmen ein.
Entlang unserer Lieferkette führen wir vor der Aufnahme neuer Geschäftsbeziehungen eine sorgfältige Befragung und Prüfung unserer unmittelbaren Zulieferer durch. Im Falle eines Verstoßes können die Maßnahmen je nach Schwere des Verstoßes von der Auslistung einzelner Produkte bis hin zur Beendigung der Geschäftsbeziehungen reichen.
Hinweisen auf Verstöße bei unseren mittelbaren Zulieferern gehen wir in Kooperation mit unseren Geschäftspartnern nach und ergreifen je nach Schwere des Verstoßes die erforderlichen Maßnahmen.
Beschwerdeverfahren
Bei der Entdeckung und zur Vermeidung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken oder Verstößen kommen möglichst barrierefreien Beschwerdemechanismen eine besondere Bedeutung zu.
Aus diesem Grund wurde unser elektronisches Hinweisgebersystem um die Vorgaben des LkSG erweitert. Dieses Hinweisgebersystem ermöglicht es sowohl unseren Mitarbeitenden als auch Dritten, unter Wahrung der Vertraulichkeit der Identität und auf Wunsch auch anonym, Hinweise zu Verstößen in unserem eigenen Geschäftsbereich sowie bei unseren unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern abzugeben. Die eingegangenen Hinweise werden systematisch und konsequent bearbeitet.
Der Hinweisgebende kann über das System unter Wahrung der Vertraulichkeit der Identität und auf Wunsch auch anonym bei Rückfragen in die Bearbeitung mit einbezogen werden, wenn er sich hierzu bereit erklärt. Bei Abschluss des Verfahrens wird er über das Hinweisgebersystem über das Ergebnis informiert.
Zuständigkeiten
Für die Einhaltung der Menschen- und Umweltrechte zeichnen der Vorstand und die Geschäftsbereichsleitungen verantwortlich. Dies stellt sicher, dass sich sowohl die Geschäftsbereiche als auch die Holding ihrer eigenen Verantwortung in Bezug auf ihre menschenrechts- und umweltbezogenen Verpflichtungen bewusst sind.
Die maßgebliche Umsetzung hinsichtlich der Lieferkette obliegt dem strategischen und operativen Einkauf.
Alle Führungskräfte stehen dafür ein, die Rechte jedes Einzelnen – unabhängig davon, ob Mitarbeitende, Patient, Gast oder sonstige Dritte innerhalb der eigenen Geschäftstätigkeit und bei den Lieferanten – zu achten, zu schützen und, wo erforderlich, zu verteidigen.
Dokumentation und Berichterstattung
Die Dokumentation und Berichterstattung erfolgt entsprechend der gesetzlichen Vorgaben.
Schlusswort
Wir bekennen uns zu einer kontinuierlichen Weiterentwicklung unserer menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltsprozesse. Zu diesem Zweck werden wir die Umsetzung dieser Grundsätze im Rahmen unserer Tätigkeit regelmäßig und anlassbezogen überprüfen und optimieren.
gez. Markus Zwick, Vorstand, CEO
gez. Werner Weißenberger Vorstand, CFO