In Deutschland ist der Beruf „Physiotherapeut“ rechtlich geschützt. Daher benötigst du für das Führen des Titels und die Ausübung des Berufs eine offizielle Anerkennung.
Sowohl bei ausländischen Abschlüssen aus der EU als auch aus Drittstaaten kann überprüft werden, ob wesentliche Unterschiede zur deutschen Ausbildung bestehen. Wenn Unterschiede festgestellt werden, wird eine Anpassungsmaßnahme verlangt, die entweder in Form eines Anpassungslehrgangs oder einer Kenntnisprüfung erfolgen kann.
Unser Anpassungslehrgang bereitet dich gezielt auf diese Anforderungen vor und vermittelt dir Theorie, Praxis und grundlegende Kenntnisse über das deutsche Gesundheitssystem. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Lehrgang über die Arbeitsagentur gefördert werden.